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Die beglaubigte Übersetzung eines amtlichen Dokuments darf lediglich von einem beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Als vereidigte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und offiziellen Dokumenten für das Sprachenpaar Spanisch-Deutsch an.
Damit ich Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zukommen lassen kann:
So erhalten Sie Ihre amtlich anerkannte Übersetzung: